Landesverband Baden-Württemberg

Mitglied werden

Im Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. können laut Satzung sowohl einzelne Personen (persönliche Mitgliedschaft) als auch Verbände und Berufsgruppen (korporative Mitgliedschaft) Mitglieder werden.

Auf dieser Seite finden Sie alles zur persönlichen Mitgliedschaft. Weitere Informationen zur Korporativen Mitgliedschaft gibt es hier.

 


Gute Gründe für eine Mitgliedschaft

 

Der DBSH ist als einzige Organisation im Sozialen Bereich Berufsverband und tariffähige Gewerkschaft zugleich.

 

Der DBSH als Berufsverband

Berufspolitische Einflussnahme
Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie den Einfluss auf die Berufspolitik im Sozialbereich. Der DBSH ist der von Politik, Trägern und Professionellen anerkannte Berufsverband für Beschäftigte in der Sozialen Arbeit und setzt sich für die fachliche Profilierung und leistungsgerechte Anerkennung in der Sozialen Arbeit ein. Der DBSH bezieht regelmäßig zu fach- und berufspolitischen Themen Stellung.

Fachlicher Austausch und berufliche Identität
Als Berufsverband fördert der DBSH die berufliche Identität und bietet sich als Forum für gemeinsames Handeln an. Gewinnen Sie wertvolle Kontakte zu engagierten Kolleg_innen für den fachlichen und beruflichen Austausch.

Berufsethik
Der DBSH hat an der Entstehung der international durch die IFSW definierten Ethik mitgewirkt und diese in die Berufsethik übersetzt. Mitglieder des DBSH erkennen die Berufsethik an und handeln nach dieser.

Aus-/Weiterbildung und Studium
Der Verband unterstützt die Entwicklung von Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen durch den Bereich Aus- und Weiterbildung.

 

Der DBSH als Gewerkschaft

Tarifpolitische Interessenvertretung
Seien Sie über den DBSH als tariffähige Gewerkschaft mit der dbb tarifunion regelmäßig bei den Tarifverhandlungen von Bund, Ländern und Kommunen vertreten. Hier gelangen Sie zu den Gewerkschafts-News.

Streikgeld
Mit Ihrer Mitgliedschaft setzen Sie sich gemeinsam mit engagierten Kolleg*innen in Arbeitskämpfen für Ihre Interessen ein und profitieren von der gemeinschaftlichen Streikkasse. Mehr Informationen

Rechtsschutz
Bei Problemen mit Ihrem Arbeitsverhältnis bietet der DBSH Ihnen Arbeitsrechtsschutz und kollegiale Beratung an. Mehr Informationen

Unsere Serviceleistungen

  • 4x jährlich FORUM sozial, die Fachzeitschrift Nr. 1 im Sozialbereich
  • Zugang zu Fachinformationen und Fachveranstaltungen (z. B. Berufskongress)
  • Rechtsberatung und Verfahrensschutz bei allen arbeitsrechlichen Fragen
  • Unterstützung im Arbeitskampf durch Streikgeld
  • Fortbildungen zu beruflichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen
  • attraktive Mitgliedsvorteile über bei dem dbb vorsorgewerk und der dbb vorteilswelt
Jetzt Mitglied werden!

Mitgliedsbeitrag

Persönliche Mitgliedschaft: Für eine persönliche Mitgliedschaft beträgt der Monatsbeitrag 0,7% des zu versteuernden Bruttolohns.

Studierende in einem nicht-dualen Vollzeitstudium (Bachelor oder Master) zahlen einen Moantsbeitrag von 3,00 Euro. Hinweis: Ein Anspruch auf gewerkschaftliche Leistungen wie Arbeitsrechtsschutz und Streikgeld besteht in diesem Status nicht!

Für Studierende im dualen Studium oder im Fernstudium oder nebenberuflichem Studium beträgt der Monatsbeitrag wenigstens 5,00 Euro. Der Beitrag bemisst sich an dem jeweiligen Bruttoeinkommen gemindert um Ausgaben, die für Studiengebühren anfallen sowie den BAföG-Höchstsatz.

Rentner*innen: Rentner*innen können 500 Euro von ihren monatlichen Altersbezügen abziehen. Von dieser geminderten Bemessungsgrundlage kann der Monatsbeitrag von 0,7 % berechnet werden.

Familientarif: Für jedes auf Ihrer Steuerkarte eingetragene Kind können 90,00 Euro vom Bruttolohn abgezogen werden. Die verbleibende Summe ist maßgeblich für Ihre persönliche Beitragseinstufung.

Bezieher*innen von Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Grundsicherung oder
vergleichbaren Leistungen:
Der Monatsbeitrageitrag beträgt 0,7% des tatsächlichen Monatseinkommen.

Bei ermäßigten Beiträgen kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden. Wird kein entsprechender Nachweis eingereicht, wird automatisch ein Mindestbeitrag erhoben.

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Kontakte und Zuständigkeiten

Der DBSH auf Social Media

Mitglied im Deutschen Beamtenbund Tarifunion


Mitglied der International Federation of Social Workers (IFSW)

Mitgliedschaft im