Tarif und Streik
Einkommensrunde TVöD Bund und Kommunen 2025

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf Bundes- und Kommunalebene haben mit den Forderungsformulierung von dbb gemeinsam mit ver.di am 09.10.2024 in Berlin den Auftakt gemacht. Betroffen sind von diesen Verhandlungen 1,7 Million Tarifbeschäftigte in Deutschland.
Warnstreikteilnahme anmeldenSignal-Gruppe für streikinteressierte Sozialarbeiter*innen

Komm in die Signal-Gruppe Streik in BaWü und vernetze Dich hier mit weiteren Steikwilligen in deiner Nähe.
Signal-Gruppe
Termine - Warnstreik & Aktionen
Mittwoch, 12.02.25
- Crailsheim und Schwäbisch Hall: Warnstreik in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Crailsheim, Landratsamt Schwäbisch Hall, Landkreis Schwäbisch Hall, Klinikum, Stadt Schwäbisch Hall.
Auftakt um 09:00 Uhr am Klinikum in Crailsheim, 09:30 Uhr Start Demo, danach Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz. - Landkreis Böblingen: Warnstreik in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Ab 09:00 Uhr Sammeln der Streikenden auf dem Ida-Ehre-Platz, ab 10:00 Uhr Auftaktkundgebung und im Anschluss Demonstration, gegen 11:15 Uhr Abschlusskundgebung auf dem Ida-Ehre-Platz
Donnerstag, 13.02.25
- Stuttgart, Landkreisen Ludwigsburg, Böblingen und Rems-Murr (ohne ÖPNV): Warnstreik in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes. 10:15 Uhr Auftaktkundgebung am Willi-Bleicher-Haus, im Anschluss Streikdemonstration durch die Innenstadt, 11:30 Uhr Abschlusskundgebung auf dem Schlossplatz
- Wertheim: Warnstreik in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Wertheim, der DRV Bund Reha-Klinik Taubertal, Krankenhaus und Heime Main-Tauber, der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWN) und Kreislaufwirtschaft (KWIN) des Neckar-Odenwaldkreises.
Auftakt um 09:00 Uhr auf der Grünfläche am Parkplatz gegenüber des Spitzenturms, Beginn Demo um 09:30 Uhr, anschließend Abschlusskundgebung am Ausgangspunkt - Reutlingen & Pfullingen: Warnstreik in Reutlingen in allen Bereichen bei der Stadt Reutlingen & Pfullingen u.a. Verwaltung, Kitas, Feuerwehr, TBR, SER, Stadtwerke FairEnergie und FairNetz Reutlingen, Landratsamt Reutlingen + Straßenmeisterei Eningen, Agentur für Arbeit & Jobcenter Reutlingen, Kreissparkasse Reutlingen, DRV BW Regionalzentrum Reutlingen, Komm.ONE & Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Standort Reutlingen, Kreisklinik Reutlingen, PP.rt Reutlingen, Habila, pro juventa + Gemeinde Pliezhausen & Wannweil.
Kundgebung ist um 11:00 auf dem Marktplatz in Reutlingen - Mannheim: Warnstreik. Betroffen sind das Klinikum, die Sparkasse, die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und die Schulkindbetreuung, der Stadtraumservice und die Stadtentwässerung, das Nationaltheater, sowie weitere Fachbereiche und Eigenbetriebe. Es kann zu Einschränkungen und Schließungen in den bestreikten Einrichtungen kommen. Demo ab ca. 09:00 Uhr am Gewerkschaftshaus (Hans-Böckler-Straße 1) und ggf. an der Käfertalerstraße, Kundgebung um ca. 09:30 Uhr am alten Messplatz Mannheim.
- Freiburg: Zentraler Streiktag in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Beginn 09:00 Uhr Platz der Alten Synagoge. Demo 12:00 Uhr
Freitag, 14.02.25
- Mosbach und Buchen: Warnstreik in allen Bereichen der Stadt Mosbach, der Stadt Buchen, Landesratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Bundeswehr Materiallager und Ausbildungswerkstatt Neckarzimmern, Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWN) und Kreislaufwirtschaft (KWIN) des Neckar-Odenwaldkreises, Neckar-Odenwald-Kliniken
Kundgebung um 08:00 Uhr am Wimpinaplatz in Buchen.Kundgebung um 11:00 Uhr am Marktplatz in Mosbach - Pforzheim: Streiktag in Pforzheim mit Demo vom Landratsamt Enzkreis ab 09:30 Uhr zum Waisenhausplatz dort Kundgebung um 10:00 Uhr. Aufgerufen sind alle Kommunen im nördlichen Landkreis Karlsruhe, die Kommunen im Landkreis Enzkreis, die Stadt Pforzheim, die Stadtwerke Pforzheim, das Theater Pforzheim u.a..
Veranstalter*in der angegeben Termine ist ver.di
Forderungen und Erwartungen
„Ja, unsere Forderungen sind ambitioniert, aber sie sind keineswegs zu hoch. Sie messen sich an dem, was ein zukunftsfähiger ö entlicher Dienst braucht, und nicht an dem, was sich Bundesinnenministerin und Bundes nanzminister sowie Stadtkämmerer wünschen würden. Wir brauchen endlich Entlastung für die Kolleginnen und Kollegen, die unser Land am Laufen hal- ten und die Arbeit der 570.000 fehlenden Beschäftigten im ö entlichen Dienst miterledigen."
dbb Chef Ulrich Silberbach, Pressekonferenz dbb und ver.di am 09. Okt. 2024
Forderungen
- Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 8 %, mindestens aber min. um 350 Euro monatlich erhöht werden.
- Die prozentuale Bewertung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit soll angehoben werden.
- Verdopperlung der tariflich geregelten Rufbereitschaftsentgelte
- Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen/Praktikanten um 200 Euro monatlich
- Unbefristete Übernahme der Auszubildenden und Studierenden nach erfolgreichem Abschluss in Vollzeit im erlernten Beruf
-
Zusätzlich drei freie Tage (§ 26 TVöD) zum Ausgleich für die hohe Verdichtung der Arbeit
-
Zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder
-
Einrichtung eines „Mehr-Zeit-für-mich-Kontos“: kann von den Beschäftigten insbesondere für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, zusätzliche freie Tage oder längere Freistellungsphasen genutzt werden
-
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte bereits bei Überschreitung der individuell verein- barten wöchentlichen Arbeitszeit
-
Einrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Wechselschichtarbeit in die Arbeitszeit in den Besonderen Teilen Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen
-
Neuregelung der Altersteilzeit unter Einbeziehung einer Vorrangregelung für besonders belastete Beschäftigte für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand
-
Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.
Erwartungen
-
Teilzeitbeschäftigte: Vereinbarung eines individuellen Rechts auf Erhöhung der Arbeitszeit bis zur Vollzeitarbeit
-
Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West
-
Umgehende Umsetzung der Verhandlungsverpflichtung aus der Einkommensrunde 2020, wonach die Studienbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes und für den Besonderen Teil Verwaltung der VKA tarifiert werden sollen
-
Auszubildende und Nachwuchskräfte, die nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sind der Stufe 2 zugeordnet
Die Forderungen und Erwartungen werden nicht an das Land Hessen gestellt.
Mehr Informationen und DetailsTermine - Tarifverhandlungen

9. Oktober 2024 Forderungsormulierung in Berlin
24. Januar 2025 Erste Tarifverhandlung in Potsdam
17./18. Februar 2025 Zweite Tarifverhandlung
15. März 2025 Dritte Tarifverhandlung
(Warn)streiks werden zwischen den Tarifverhandlungen stattfinden.
Wie kann ich streiken?
1. Für Warnstreikteilnahme anmelden: Streikmeldung TVöD 2025
Über den Anmeldelink kann die Teilnahme bei Warnstreiks oder auch eigene Streikaktion angemeldet werden.
Mit der Anmeldung kann ihre Streikberechtigung in der aktuellen Tarifverhandlung und somit ihr Recht auf Streikgeld geprüft werden. Bitte halten Sie daher ihre persönlichen Daten aktuell. Änderungen können sie hier vornhemen:
Veränderungsmitteilung - Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. - DBSH
Über die Anmeldung werden Daten erfasst, die für Streikgeldabrechnung wichtig sind. Daher bitte unbedingt, im Voraus anmelden, wenn Streikgeld ausgezahlt werden soll!
Streikgeld wird nur an DBSH-Mitglieder ausgezahlt.
Noch nicht beim DBSH? Dann werde gleich hier Mitglied!
Online-Beitritt - Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. - DBSH
2. Streiken gehen.
Die Termine für Streikaktionen in Baden-Württemberg verschiedener Veranstalter*innen werden auch auf dieser Seite veröffentlicht.
3. Einreichung der Dokumente für Streikgeldauszahlung.
Damit Streikgeld ausgezahlt werden kann, bitte einen Nachweis zu deinem Gehaltsausfall aufgrund des Streiks an Herr Altehage buchhaltung(at)dbsh(dot)net schicken.
Siehe weiter unten auch Fragen und Antworten zu Tarifverhandlungen und Streik!
WarnstreikanmeldungJetzt örtliche Streikleitung werden
Damit sich DBSH-Mitglieder möglichst flächendeckend in Baden-Württemberg bei Streiks beteiligen können, braucht es Streikleitungen vor Ort. Diese Funktion kann von jedem Mitglied und einmalig oder mehrmals übernommen werden. Streikleiter*innen stehen bei Streikaktionen vor Ort als Ansprechpersonen für alle streikbereiten DBSH-Mitglieder sowie Interessierte zur Verfügung. Als StreikleiterÜin werden Sie in jeglichen Fragen von unserer Tarif- und Streikbeauftragten unterstützt. Wenn Sie gerne als Streikleiter*in unterstützen möchten, schreiben Sie uns an Frau Nieder unter nieder(at)dbsh(dot)net
Als Streikleitung für eine konkrete Streikaktion können Sie sich auch unter folgendem Link anmelden
Für Warntsreikteilnahme anmeldenFragen und Antworten zu Tarifverhandlungen und Streik
Streikberechtigt bedeutet ein Anspruch auf Streikgeld, wenn während der Arbeitszeit gestreikt wird. Streikberechtigt sind immer nur die Arbeitnehmer*innen, die nach dem Tarif bezahlt werden, der aktuell verhandelt wird.
Tarifverhanldungen TVöD Bund und Kommunen 2025
Die Freigabe betrifft die Tarif-Mitglieder im Bereich:
- des TVöD,
- des TV-BA,
- der Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung,
- der Tarifverträge für die Träger der DGUV,
- der Tarifverträge für die Bundesbank, des TV-Fleischuntersuchung (VKA) und
- des TV-V,
- des TV-AVH
- sowie bezüglich der linearen Forderungen des MTV Autobahn.
Die Freigabe betrifft Auszubildenden und Schüler*innen, Praktikant*innen und dual Studierenden nach dem
- TVAöD (BBiG und Pflege),
- TVPöD,
- TVSöD
- TVHöD
- sowie in den anderen aufgezählten Tarifbereichen sind von dieser Streikfreigabe mit umfasst.
Nach Auffassung der Gewerkschaften müssen sich Streikende, auch wenn die Streikmaßnahmen auf einige Stunden beschränkt sind, grundsätzlich nicht am Zeiterfassungsgerät zum Streik „ausstempeln", da sie sich sonst in Freizeit befinden.
Ausnahme: Anderslautende Regelung in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung.
Zeiterfassungsgeräte oder Ähnliches
Grundsätzlich müssen sich Streikende am Zeiterfassungsgerät nicht zum Streik "ausstempeln" (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juli2005, AZ: 1 AZR 133/04). Gestreikt wird grundsätzlich während der Arbeitszeit. Wer sich ausstempelt, befindet sich jedoch in Freizeit. Es reicht, wenn Sie sich mündlich bei Ihren Kolleg*innen oder den jeweiligen Vorgesetzten "zum Streik" abmelden. Etwas Anderes gilt nur, wenn vor Ort eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung gilt, die ein Ausstempeln z. B. auch während eines Streiks vorsieht. Im Regelfall folgen die Arbeitgeber jedoch der gegenteiligen Rechtsauffassung.
Und falls Sie sich doch ausstempeln? Dann weisen wir auf Folgendes hin:
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für die Zeit der Streikteilnahme anteilig das Entgelt einbehalten. Zum Ausgleich erhalten Sie Streikgeld von DBSH. Wird nun durch das Ausstempeln gleichzeitig ein "Minus" auf dem Arbeitszeitkonto verbucht, so bedeutet dies, dass der Arbeitgeber einen doppelten Abzug vornimmt (Arbeitszeit und Entgelt). Dies ist nicht zulässig. Die Beschäftigten sollten in diesem Fall darauf bestehen, dass nur Entgelt einbehalten wird. Wird nur die Zeit der Streikteilnahme als "Minus" gewertet ohne gleichzeitig Entgelt einzubehalten, können Sie kein Streikgeld von uns erhalten, denn Voraussetzung für den Erhalt von Streikgeldunterstützung ist immer der Nachweis eines Entgeltabzugs. Weiter darf der Arbeitgeber auch nicht von seinen Beschäftigten fordern, die "ausgestempelte" Zeit nachzuarbeiten.
Ja. Auch Arbeitnehmer*innen die nicht streikberechtigt sind oder auch vom Streikrecht ausgeschlossen sind (z.B. Beamt*innen, Arbeitnehmer*innen bei kirchlichen Träger*innen) dürfen in ihrer Freizeit an Streiks, Demos und Aktionen teilnehmen.
Wir möchten an dieser Stelle zu solidarischen Streikteilnahmen ermutigen!
Streikgeld wird nur an streikende, streikberechtigte DBSH-Mitglieder ausgezahlt, die in einem Tarif beschäftigt sind, der von den aktuellen Tarifverhandlungen betroffen ist.
1. Vorabregistrierung online
Um die Streikberechtigung und somit auch das Recht auf Streikgeld vorab prüfen zu können, bitten wir um eine Vorabregistrierung online unter folgendem Link: Link wird eingestellt, wenn es eine Streikfreigabe gibt
2. Streikausweis gleich Streiknachweis
Wenn wir zum Streik aufgerufen haben und Sie mit uns gemeinsam für bessere Bedingungen einstehen, dann erhalten Sie am Streiktag einen Streikausweis von der örtlichen Streikleitung. Ihre personenbezogenen Daten füllen Sie dafür bitte selbst aus und die örtliche Streikleitung wird das Datum, Beginn und Ende des Streiks vermerken. Wichtig für Sie ist, dass der Streikausweis von der Streikleitung unterschrieben wird.
3. Nachweis Gehaltsabzüge
Zum Nachweis, ob und in welcher Höhe Gehaltsabzüge infolge der Maßnahme zu beklagen sind, ist für jedes Einzelmitglied die entsprechende Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung vorzulegen. Hilfsweise kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung der Dienststelle geschehen. Erst wenn auch dieses trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden kann, ist der Gehaltsabzug durch eine eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Bitte senden Sie Ihren Streikausweis gemeinsam mit der Bescheinigung des Arbeitgerbers über den Verdienstausfall an die Geschäftsstelle. Das Streikgeld erhalten Sie direkt von uns überwiesen.
4. Dokumente einreichen
Den Streikausweis und den Nachweis zum Gehaltsabzug bitte an die Bundesgeschäftstelle Herr Altehage schicken buchhaltung(at)dbsh(dot)net schicken. Bei Fragen ist Herr Altehage unter +49 (0)30 288 75 63 - 13 erreichbar.
Die Streikgeldunterstützung aus dem Arbeitskampffonds beträgt für den ordentlichen Streik bis zu 50,- Euro je Streiktag und Einzelmitglied. Bei Warnstreiks werden je Stunde und Einzelmitglied 10,- Euro, höchstens 50,- Euro pro Tag, Streikgeld gewährt. Dauert der Streik nicht den ganzen Tag, wird eine Stundenberechnung vorgenommen. Gleiches gilt für Warnstreiks bei einer Streikdauer von weniger als einer vollen Stunde. Dauert die Maßnahme weniger als 30 Minuten, wird abgerundet, dauert sie länger als 30 Minuten, wird aufgerundet.
Die Streikgeldunterstützung ist im Grundsatz in der dbb Streikgeldunterstützungsordnung geregelt.
Nachdem die dritten Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt wurden, können die Arbeitnehmer*innen oder Arbeitgeber*innen eine Schlichtung anrufen. Diese von besteht aus einer Schlichtungskommission mit Vertreter*innen, die die Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen erwählen. Das Ziel der Schlichtung ist eine Schlichtungsempfehlung für folgende vierte Tarifverhandlung. Während des Schlichtungsprozesses besteht Friedenspflicht d.h. es gibt keine Streikfreigabe. Wird die Schlichtunsgempfehlung abgelehnt kann es zu einer Urabstimung aller Gewerkschaftsmitglieder kommen.
Nachdem das Schlichtungsverfahren abgeschlossen ist, wird eine vierte Tarifverhandlung eröffnet und die Schlichtungsempfehlung vorgelegt. Wenn einer der Verhandlungsparteien - auf Arbeitnehmer*innen oder Arbeitgeber*innenseite - die Schlichtungsempfehlung ablehnt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu einer Urabstimmung kommt.
In einer ersten Urabstimmung werden alle streikberechtigten DBSH-Mitglieder befragt, ob sie in einen unbefrsiteten Arbeitskampf eintreten wollen. Stimmen mehr als 75% für JA, kann eine Streikfreigabe für einen unbefristeten Streik erteilt werden.
Kommt es bei weiteren Tarifverhandlungen schließlich zu einer Einigung, gibt es eine zweite Urabstimmung. In dieser werden wieder alle streikberechtigten DBSH-Mitglieder befragt, ob sie die Tarifeinigung annehmen und den Arbeitskampf benden wollen. Stimmen mehr als 25% für JA, wird der Arbeitskampf beendet.
Alle streikberechtigten DBSH-Mitglieder werden automatisch postalisch angeschrieben und zur Urabstimmung aufgrufen. Die Wahl ist geheim.
Weitere Informationen
Beschreibung: | Download: |
---|---|
Rechte im Arbeitskampf | |
Notdienstvereinbarung | |
Zeiterfassung |