TV-L
Ergebnisse TV-L Verhandlungen 2023
Inflationsausgleich
- 1.800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1.000 Euro), Teilzeit anteilig. Dieser wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt.
- Zusätzlicher Infationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), Teilzeit anteilig.
Entgelt
- Die Einkommen erhöhen sich zum 1. November 2024 um 200 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent.
- Wird dabei insgesamt keine Erhöhung von 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten
Sozial- und Erziehungsdienst
Aufwertung der Berufsgruppen in Berlin, Hamburg und Bremen:
- Beschäftigte, die in der Anlage A (Entgeltordnung zum TV-L), Teil II Abschnitt 20 in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro.
- Beschäftigte, die in der Anlage A (Entgeltordnung zum TV-L), Teil II Abschnitt 20 in den Entgeltgruppen S 11b, S 12 sowie S 14 und im Abschnitt 20.4 in der Entgeltgruppe S 15 Fallgruppe 1 eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zulagen anteilig.
- Diese Zulagen werden ab dem 1. Januar 2024 gezahlt.
Stadtstaatenzulage
- Die vom Land Berlin bislang außertarifich gezahlte Hauptstadtzulage wird inhaltsgleich von der TdL und den Gewerkschaften tarifiert.
- Für Bremen und Hamburg gibt es eine Gesprächszusage, nach der ab dem 1. Juli 2025 Gespräche mit dem Ziel geführt werden, auf Landesebene Regelungen über eine Zulage für Beschäftigte, die bürgernahe Dienste wahrnehmen, zu vereinbaren.
Studentische Beschäftigte
Für die studentischen Beschäftigten wird in einer schuldrechtlichen Vereinbarung ab dem 1. April 2024 eine Mindestvertragslaufzeit von in der Regel einem Jahr vereinbart. Des Weiteren werden Mindestentgelte für studentische Beschäftigte ohne Abschluss festgelegt:
- 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024
- 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025
TV-L Forderungen 2023
Forderungen
- Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 %, mindestens aber um 500 Euro monatlich erhöht werden.
- Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen / Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.
- Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.
- Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
Erwartungen
- Der dbb erwartet, dass die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie den Landeskrankenhäusern die dynamische Zulage für Pflegekräfte erhalten.
- In den Stadtstaaten erledigen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland. Der dbb erwartet daher eine monatliche Stadtstaatenzulage von 300 Euro.
- Der dbb konnte in der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2022 für die Beschäftigten in den Kommunen eine ganze Reihe von Verbesserungen erreichen. Wir erwarten, dass die Verbesserungen aus diesem Abschluss mit den Kommunen auch auf die Beschäftigten der Länder übertragen werden.
- Der dbb erwartet die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten (studentischen Hilfskräfte).
- Der dbb erwartet die Tarifierung der bislang außertariflich gezahlten Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg-
- Die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten in Berlin, Bremen und Hamburg erwarten die Zahlung einer monatlichen Stadtstaatenzulage von 150 Euro.
- Der dbb erwartet zudem die umgehende Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zu Abschnitt 3.7 Teil III der Entgeltordnung der Länder für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau.
- Der dbb erwartet die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der entsprechenden Länder und Kommunen.
Die Forderungen und Erwartungen werden nicht an das Land Hessen gestellt.