Landesverband Baden-Württemberg

TVöD SuE

Ergebnisse

Verhandlungsergebnisse 2022

In der Nacht vom 22. auf den 23. April konnten sich die Verhandlungspartner*innen in der vierten Tarifverhandlung zwischen den Gewerkschaften und  Bund und Kommune auf einen Abschluss einigen.

"[...] im Laufe der Schlichtung hat die Möglichkeit eines Tarifabschlusses ohne Urabstimmung und Vollstreik wieder an Wahrscheinlichkeit gewonnen. Alle haben sich bewegt. So ist heute ein Ergebnis vereinbart worden, dass ganz deutlich dem Willen der Gewerkschaften entspricht, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutliche und notwendige Einkommenserhöhungen zu verschaffen." Volker Geyer, Tarifchef des dbb

In Kürze:

3.000 Euro Inflationsausgleichsgeld

Die Beschäftigten erhalten mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, 1.240 Euro. Bei Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVAöD, TVSöD, TVHöD, TVPöD oder TVA-Wald-Bund fallen, beträgt der Inflationsausgleich 2023 620 Euro. § 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend.

Hinzu kommen für Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, monatliche Sonderzahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von 220 Euro. Im Geltungsbereich des TVAöD, TVSöD, TVHöD, TVPöD und TVA-Wald-Bund betragen die monatlichen Sonderzahlungen 110 Euro. § 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend

Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die genannten Beträge jeweils zur Hälfte.

Mindestens 340 Euro mehr

Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Sollte dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht werden, wird der Erhöhungsbetrag auf mindestens 340 Euro gesetzt.

Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht.

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Auszubildende, Student*innen & Partikant*innen

Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Praktikantenentgelte nach dem TVPöD, die monatlichen Entgelte nach § 8 Absatz 1 Satz 2 TVSöD sowie das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 TVSöD werden ab dem 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.

Übernahme Auszubildende

§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – (Übernahme von Auszubildenden) wird ab dem 1. Januar 2023 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Altersteilzeit

Die Regelungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit werden nicht verlängert. Die Gewerkschaften hatten eine Verlängerung eingefordert. Die Arbeitgeberseite war hierzu allerdings nicht bereit.

Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Soweit es zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften erforderlich ist, kann sowohl Gruppen von Beschäftigten als auch einzelnen Beschäftigten abweichend von dem sich aus der nach § 16 (VKA), § 17 Abs. 4 und 4a, § 51 Abs. 1 und 2 sowie § 53 Abs. 1 ergebenden Stufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe zustehenden Entgelt, ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden. Ferner wird eine Öffnungsklausel vereinbart, um durch Betriebs-/Dienstvereinbarung Zulagen bzw. Zuschläge zum Beispiel für Dienste zu ungünstigen Zeiten gewähren zu können.

Nahverkehr

Die Kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz verpflichten sich, die Tabellenerhöhung im TVöD zu übernehmen. Das gilt auch für die Inflationsausgleichszahlung.

TVöD SuE Entgekttabelle bis Februar 2024 TVöD Sue Entgelttabelle ab März 2024

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