Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) ist der größte deutsche Berufs- und Fachverband für Soziale Arbeit und damit die berufsständische Vertretung der Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen in Deutschland. Darüber hinaus vertritt der DBSH die Sozialarbeiter*innen in Deutschland auf der internationaler Ebene in der International Federation of Social Work. Als Gewerkschaft tritt der DBSH für die besser Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und rechtliche Besserstellung ein.
Herzlich Willkommen!

Wir setzen uns ein...
... für die Wertschätzung und Weiterentwicklung der Profession Soziale Arbeit als Berufsverband.
... für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Bezahlung als tariffähige Gewerkschaft.
... für die Einhaltung von Qualitätsstandards und der Berufsethik.
... für die Vernetzung und Solidarisierung von Sozalarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen.
Aktuelles
Altersteilzeit für Schwerbehinderte in Baden-Württemberg bis Ende 2030 1. Juli 2025 beschlossen
dbb
Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für den Bereich des Arbeitgeberverbands öffentlicher Dienst Baden-Württemberg (TV ATZ BW) wurde auf Initiative des dbb erneut verlängert. Bei der Unterzeichnung am 30. Juni 2025 haben sich der dbb sowie das Finanzministerium Baden-Württemberg auf die Fortführung der tarifvertraglichen Regelung verständigt. Der Wechsel in die finanziell abgesicherte Altersteilzeit ist damit bis zum 31. Dezember 2030 weiterhin möglich. Andreas Hemsing, Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, bezeichnete die Einigung als „ein starkes Zeichen für Inklusion, Teilhabe und Respekt im öffentlichen Dienst“.
Verlässliche Perspektive für schwerbehinderte Beschäftigte
Mit der Verlängerung der tarifvertraglichen Grundlage bleibt schwerbehinderten Beschäftigten auch über das Jahr 2025 hinaus der gleitende Übergang in die gesetzliche Rente tariflich abgesichert möglich. Auch BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger begrüßt die Einigung und spricht von einem „klaren Bekenntnis zu fairen Arbeitsbedingungen“ für das Land Baden-Württemberg.
Hintergrund
Der TV ATZ BW ist seit dem 1. Oktober 2012 in Kraft. Er stellt eine in Deutschland einzigartige Regelung dar und wurde seither mehrfach verlängert – zuletzt bis Ende 2025. Mit der jetzigen Einigung wird ein weiterer Schritt zur sozialen Absicherung von schwerbehinderten Beschäftigten im Landesdienst Baden-Württemberg gemacht. Beschäftigte können zwischen dem Teilzeitmodell, bei dem durchgehend die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit erbracht wird, und dem Blockmodell, mit aktiver Arbeitsphase und anschließender Freistellungsphase, wählen. Finanziell ist die Altersteilzeit durch eine tarifvertraglich geregelte Aufstockung abgesichert. Neben dem hälftigen Entgelt zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Bruttoentgelts. Ziel ist es, dass die Beschäftigten während der Altersteilzeit mindestens 83 Prozent des Nettogehalts ihrer vorherigen Vollzeitbeschäftigung erhalten. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Neu gewähltes Team für die DBSH Frauen
Für die DBSH Frauen wurde von den Mitgliedern in Baden-Württemberg ein neues Team gewählt. Zukünftig werden Mareike Ochs und Stephanie Baust frauenspezifische Themen in der Sozialen Arbeit im DBSH einbringen. Julia Bur musste leider aus persönlichen Gründen ihre Position als DBSH Frauenbeauftragte aufgeben.
Gerichtsurteil gegen Sozialarbeiter*innen in Karlsruhe gefällt
Am Montag, den 28.10.24, wurden 2 Mitarbeiter und eine Mitarbeiter des Karlsruher Fanprojektes vom Amtsgericht Karlsruhe verurteilt. Sie wurden für einen versuchte Strafvereitelung mit Geldstrafen in Höhe von 4.050, 5.400 sowie 6.300 Euro verurteilt.
„Hier ist ein Urteil gefällt worden, welches die grundsätzlichen Errungenschaften der Sozialen Arbeit bundesweit massiv gefährden und zurückwerfen kann“
Matthias Stein, Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ)
Der Junger DBSH beim Prozess im Amtsgericht in Karlsruhe vor Ort. Bereits am 15.10.24 hatte der DBSH Baden-Württemberg zusammen mit der LAG Mobile Jugendarbeit/street work parallel zum Gerichtsprozess eine Kundgebung in Karlsruhe veranstaltet.
Unsere Solidarität gilt den Professionskolleg*innen, die mit ihrem mutigen Verhalten ein Zeichen für den Schutz sozialarbeiterischer Grundwerte setzen.
Weitere Hintergründe und detailierte Informationen findet ihr auf der Webseite des Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit: https://www.zeugnis-verweigern.de/aktuelles/
Aus Überzeugung zu unserer Profession und Arbeit sagen wir daher: "Zeugnisverweigerungsrecht.Jetzt!"
Termine auf Bundesebene
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- Maria Kühnel, Matthias Kachel
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Die Landesfachgruppe Arbeits- und Tarifrecht (LAT) trifft sich in regelmäßigen Abständen zum Austausch, kollegialer…
- Alle Mitglieder und Interessierte
DBSH Bayern - Offener Austausch
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- https://dbsh.net/iserv/public/videoconference/4ssi7exphxkbM2tgmsHaiJ
Supervisionsgruppe für Sozialarbeitende
Der DBSH Berlin bietet eine offene Supervisionsgruppe für Sozialarbeitende an. Bei dem Termin handelt es sich um zwei Stunden Gruppensupervision.
Beg…
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