Zeugnisverweigerungsrecht
Reformierung des §53 Strafprozessordnung
Das Bündnis für ein Zeignisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) sucht Sozialarbeiter*innen aus der Praxis, die über Erfahrungen berichten in denen...
a) eine Vorladung zur Zeugenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erfolgt und diese abgewendet werden konnte,
b) eine Zeugenaussage erfolgen musste und nicht abgewendet werden konnte.
Von besonderem Interesse sind dabei die Auswirkungen auf die Beziehungen zu Klient*innen/Adressat*innen, die Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit bzw. das betroffene Projekt sowie mögliche Auswirkungen auf den eigenen Lebensbereich.
Berichte bitte nur anonymisiert–keine echten Namen verwenden–einschicken.
Für eine sichere Kontaktaufnahme mit dem BfZ gibt es die Möglichkeit den Mailverkehr zu verschlüsseln (PGP-Schlüssel unter: www.zeugnis-verweigern.de/kontakt/, anonyme Mails (sog. Wegwerf-Mails) zu nutzen oder den Fall mittels PrivNote (https://privnote.com/) zu übermitteln.